Nachvollziehbar sicher. Auf den Beleg kommt es an.

aiuno ist für Organisationen gebaut, die höchste Ansprüche an Datenschutz, Compliance und Prozesssicherheit stellen – Legal, Finance, Pharma & Life Sciences. Auf dieser Seite finden Sie keine Versprechen, sondern Architektur, Dienstleister und Vertragswerke, die Sie prüfen können.

Die Fakten auf einen Blick

Plattformbetrieb

qunaira UG, Deutschland – Binnenverhältnis zur appoco GmbH vertraglich abgesichert

Vertragspartner

appoco GmbH, Freising (Marke aiuno)

Speicherung

ausschließlich Deutschland/EU · Hetzner, Rechenzentrum Falkenstein

KI-Inferenz

AKI.IO GmbH, Berlin-Mahlsdorf · alternativ Scaleway (EU), je nach Konfiguration

Training

Kundeninhalte werden nicht zum Modelltraining verwendet

Mandantentrennung

dedizierter, persistenter Datenraum je Kunde

Login

Zwei-Faktor-Authentifizierung ohne Ausnahmen

Drittlandtransfer

keiner im Regelbetrieb

Nur die Frage und relevante Ausschnitte verlassen Ihren Datenraum

Bei einer Anfrage verlässt nicht der Datenbestand die Infrastruktur, sondern nur die Frage und die relevanten Textausschnitte. Beim KI-Anbieter wird kein Nutzerinhalt dauerhaft gespeichert (Zero Data Retention). Antworten kommen mit Quellenangabe auf Seitenebene – prüfbar am Original.

Für Berufsgeheimnisträger gebaut – Punkt für Punkt nachprüfbar

AnforderungWie aiuno sie erfüllt
Verschwiegenheit (§ 43a BRAO)Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet; bei Berufsgeheimnisträgern ausdrücklich auf das Berufsgeheimnis nach § 203 StGB.
Mitwirkende Person (§ 203 Abs. 3 StGB)aiuno wird als mitwirkende Person tätig und ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet; die § 203-Belehrung ist Anlage der Vertraulichkeitsvereinbarung.
Dauer der PflichtVertragliche Vertraulichkeit 3 Jahre über das Vertragsende hinaus; für Berufs- und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt, solange der Schutz besteht.
Eigenverantwortliche Endkontrolleaiuno ist Analyse- und Zuarbeitstool; jede Antwort mit Quellennachweis auf Seitenebene. Die Letztverantwortung bleibt beim Anwalt.
IT-Outsourcing (§ 43e Abs. 3 BRAO)Auftragsverarbeitungsvertrag mit Verschwiegenheits- und Zweckbindungsklausel, auf den Mindestinhalt nach § 43e Abs. 3 BRAO ausgelegt.
Standort (§ 43e Abs. 4 BRAO)Hosting ausschließlich auf Servern in Deutschland; keine Übermittlung in die USA; kein CLOUD-Act-Zugriff.
Keine TrainingsnutzungKundeninhalte fließen nicht in Modelltraining; die Daten bleiben Daten des Kunden.
Zero Data RetentionDer KI-Anbieter speichert keine Inhalte.
DSGVO/BDSG (§ 43e Abs. 8 BRAO)Architektur am Maßstab der DSK-Hinweise ausgerichtet; maßgeblich bleibt das anwaltliche Berufsrecht.

Dedizierte Infrastruktur für Berufsgeheimnisträger: Wer unter § 203 StGB fällt, wird in einer separaten Serverinfrastruktur gehostet, die ausschließlich Berufsgeheimnisträgern vorbehalten ist.

Was ist § 203 StGB – und was bedeutet er für Kanzleien außerhalb Deutschlands?

§ 203 StGB ist eine deutsche Strafnorm: Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und andere Berufsgeheimnisträger machen sich strafbar, wenn sie ein anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbaren. Auch die Einschaltung externer Dienstleister ist nur unter Auflagen zulässig – der Anbieter muss als „mitwirkende Person“ in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die Strafbarkeit belehrt werden.

Für Kanzleien außerhalb Deutschlands gilt nicht § 203 StGB, sondern die nationale anwaltliche Schweigepflicht Ihres Landes sowie die DSGVO. Unser Ansatz: Eine Architektur, die dem deutschen Standard genügt, ist auf einem der strengsten Prüfmaßstäbe Europas aufgebaut. Datenhoheit in der EU, keine Trainingsnutzung, Quellennachweise und verschwiegenheitsverpflichtete Dienstleister kommen jedem Kunden zugute – unabhängig vom Sitz der Kanzlei.

Was technisch abgesichert ist

MaßnahmeUmsetzung
TransportAlle externen Verbindungen TLS 1.2 oder höher; service-to-service-Traffic über TLS und Netzwerkrichtlinien beschränkt.
SpeicherungBlock-Level-Verschlüsselung aller Volumes (LUKS).
Identitäts- und ZugriffsmanagementSelbst gehostetes Zitadel; signierte Tokens mit strikter Validierung bei jedem Request.
Zwei-Faktor-AuthentifizierungPflicht für alle Nutzer, ohne Ausnahmen.
Least-PrivilegeGranular steuerbar nach Mandant, Projekt oder Akte; administrative Zugriffe kontrolliert, auditiert, minimal privilegiert.
TrennungMandanten, Fallakten und Projekte sind isolierte Datenräume; Kundenfilter bei jeder Leseoperation.
ProtokollierungZugriffe nur durch autorisiertes Personal, vollständig nachvollziehbar (Audit-Trail).
ZugriffsmodellKundendatenzugriff ausschließlich für namentlich benannte Personen der Betriebsgesellschaft qunaira UG – die appoco GmbH als Vertragspartner hat keinen Zugriff, Gesellschafter haben keinen Datenzugriff.
Secrets & BackupsGeschützte Speicherung mit Rotation; verschlüsselte, getrennt gelagerte Backups; regelmäßig getestete und dokumentierte Wiederherstellung.

Was aiuno bei KI-Risiken unternimmt

RisikoGegenmaßnahme
Kein Training auf KundendatenKundeninhalte fließen nicht ins Modelltraining.
Keine LangzeitspeicherungKeine Langzeitspeicherung von Anfragen beim Modellanbieter.
Prompt-Injection-SchutzSchutz vor Prompt-Injection ist Teil der Architektur.
Eingeschränkte AgentenTools und Fähigkeiten der Agenten sind per Design eingeschränkt.
Kontrollierter NetzwerkverkehrAusgehender Netzwerkverkehr nur zu freigegebenen Zielen.
Nachvollziehbare AntwortenZitate und Quellen – Verankerung im Quellmaterial statt freier Erfindung.

Wer Ihre Daten anfasst – namentlich

FunktionDienstleisterStandortKontakt mit Kundeninhalten
Hosting / SpeicherungHetzner Online GmbHDeutschland (Falkenstein)Ja
KI-InferenzAKI.IO GmbH (Standard) oder Scaleway S.A.S. – je nach KonfigurationDeutschland (Berlin-Mahlsdorf) bzw. Frankreich (EU)Ja – nur Frage und relevante Ausschnitte
Plattformbetriebqunaira UG (haftungsbeschränkt)DeutschlandJa
OCR-VerarbeitungTesseract OCR (Open Source)Deutschland/EUJa

Keine US-/Nicht-EU-Verarbeiter für Nutzerinhalte. Die vollständige, aktuelle Subprozessoren-Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags und auf Anfrage verfügbar. Unterauftragsverarbeiter werden auf gleichwertige Datenschutzpflichten verpflichtet – bei Berufsgeheimnisdaten zusätzlich als mitwirkende Personen nach § 203 Abs. 3 StGB.

Zwei Inferenzpartner, ein Standard: Je nach Konfiguration kommen AKI.IO (DE) oder Scaleway (FR/EU) zum Einsatz – mit beiden bestehen Auftragsverarbeitungs- und §-203-Vereinbarungen. Keiner von beiden speichert Nutzerinhalte dauerhaft.

Betrieb, Vertragspartner und Zugriffsmodell: Vertragspartner ist die appoco GmbH (Marke aiuno) – sie hat keinerlei Zugriff auf Kundendaten. Betrieben wird die Plattform von der qunaira UG: Nur dort namentlich benannte Personen haben Zugriff auf Kundendaten und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Beide Unternehmen sind eigenständige Gesellschaften mit Sitz in Deutschland und Geschäftsadresse in Freising; sie teilen sich einen Gesellschafter, sind ansonsten aber nicht wechselseitig beteiligt. Das Binnenverhältnis ist vertraglich abgesichert – ausdrücklich auch im Sinne des § 203 StGB. Ein Gesellschafter der qunaira sitzt in der Schweiz – auch er hat keinen Zugriff auf irgendwelche Daten.

Nachweise – bereit zur Durchsicht

DokumentVerfügbarkeit
Security-FactsheetAuf Anfrage.
Subprozessoren-ListeÖffentlich einsehbar (Tabelle oben) + Vollversion auf Anfrage.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO)Auf Anfrage – Antwort innerhalb eines Werktags.
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) inkl. § 203-BelehrungAuf Anfrage.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)Kurzfassung auf dieser Seite · Vollversion auf Anfrage.
BSI TR-03185 Gap-AnalyseAuf Anfrage.
AngriffssimulationsberichtAuf Anfrage.
ModellregisterAuf Anfrage.
Erweitertes Security-Whitepaper (Vertiefung)Auf Anfrage.

Geprüft statt behauptet

Prüfung / ZertifizierungStatus
BSI TR-03185 Gap-AnalyseDurchgeführt; Bericht auf Anfrage.
AngriffssimulationDurchgeführt; Bericht auf Anfrage.
ISO 27001aiuno orientiert die Sicherheitsarchitektur an den ISO-27001-Kontrollanforderungen – derzeit orientiert, nicht zertifiziert. Die Zertifizierung ist für 2027 angestrebt.
BetriebsmodiEuropäische Cloud (Standard), dedizierte Infrastruktur, vollständig im eigenen Rechenzentrum oder auf Unternehmenshardware – fallweise geprüft (Self-Hosting).

Was passiert, wenn etwas passiert – und danach

EreignisVorgehen
VerletzungsmeldungUnverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.
RückgabeAlle Daten im Originalformat binnen 14 Werktagen nach Abschluss.
LöschungAlle Kopien binnen 30 Werktagen; Bestätigung auf Verlangen.
WiederherstellungRestore-Tests werden regelmäßig durchgeführt und dokumentiert.
KontrolleNachweise und Prüfungen nach Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO – vorrangig über Auskünfte, Zertifikate, Testate; Vor-Ort-Prüfungen nach angemessener Vorankündigung.

Ansprechpartner

Ansprechpartnerin für Datenschutz und Compliance: Antonella Lorenz (Geschäftsführung). Eine Bestellpflicht für eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten besteht nach § 38 BDSG nicht (unter 20 ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigte Personen).

Vertragspartner: appoco GmbH · Kammergasse 9, 85354 Freising · Handelsregister AG München, HRB 274462 · Marke „aiuno“
Plattformbetrieb: qunaira UG (haftungsbeschränkt) · Freising

Häufige Fragen zur Sicherheit

Für Berufsgeheimnisträger ist aiuno als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB angelegt: separate Serverinfrastruktur ausschließlich für Berufsgeheimnisträger, Verschwiegenheitspflicht mit Belehrung, kein Drittlandtransfer. Den AVV und die Verschwiegenheitsvereinbarung stellen wir auf Anfrage bereit.

§ 203 StGB ist das deutsche Berufsgeheimnisrecht. Für Sie maßgeblich sind die Schweigepflicht Ihres Landes und die DSGVO. Die aiuno-Architektur ist auf dem deutschen Standard aufgebaut – Verpflichtung als mitwirkende Person, EU-Hosting, keine Trainingsnutzung – und damit auch für die Verschwiegenheitsanforderungen anderer EU-Rechtsordnungen ausgelegt. Details klären wir fallweise mit Ihnen.

Ausschließlich in Deutschland bzw. der EU – Hetzner (Falkenstein) für Hosting, AKI.IO (Berlin-Mahlsdorf) für KI-Inferenz. Eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR findet im Regelbetrieb nicht statt.

Nein. Kundeninhalte fließen nicht ins Modelltraining und werden vom Modellanbieter nicht dauerhaft gespeichert.

Nur die Frage selbst und relevante Textausschnitte. Der Datenbestand bleibt im dedizierten Datenraum.

Ja – die modellagnostische Microservices-Architektur lässt sich vollständig im eigenen Rechenzentrum oder auf dedizierter Hardware betreiben. Wir prüfen das Szenario fallweise mit Ihnen.

Rückgabe im Originalformat binnen 14 Werktagen, Löschung aller Kopien binnen 30 Werktagen – mit Bestätigung auf Verlangen.

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